Altersgrenzen und Ausweispflicht
Der Einlass und das Verhalten in unseren Räumlichkeiten richten sich nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie folgenden Regeln, die für alle Gäste verbindlich sind.
Altersgrenzen und Ausweispflicht
Der Zutritt ist ab 16 beziehungsweise 18 Jahren gestattet.
Ein gültiger Personalausweis ist beim Einlass vorzuzeigen.
Jugendschutz (unter 18 Jahren)
Gästen unter 16 Jahren ist der Einlass nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet.
Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren dürfen sich ohne Begleitung bis 24:00 Uhr im Lokal aufhalten, danach ist eine volljährige Begleitperson erforderlich.
Mit einem schriftlichen Erziehungsbeauftragungsformular und einer volljährigen Begleitperson ist der Aufenthalt nach 24:00 Uhr möglich.
Sicherheit und Verhalten
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Das Mitführen von Waffen, Messern, gefährlichen Gegenständen oder Drogen führt zum sofortigen Einlassverbot sowie zur Konfiszierung der entsprechenden Gegenstände.
Aggressives Verhalten, Belästigungen oder mutwillige Beschädigungen haben einen sofortigen Verweis zur Folge.
Allgemeine Regeln
In allen geschlossenen Räumlichkeiten gilt ein striktes Rauchverbot.
Das Mitbringen von Speisen, Getränken oder Tieren ist nicht gestattet.
Hinsichtlich Alkoholkonsum gelten die gesetzlichen Vorgaben:
Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Konsum von Spirituosen und branntweinhaltigen Getränken untersagt,
Jugendlichen ab 16 Jahren sind Bier und Wein erlaubt.
Folgen bei Verstößen
Bei Nichtbeachtung dieser Hausordnung können Gäste des Lokals verwiesen werden. In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns vor, ein dauerhaftes Hausverbot auszusprechen.
