Altersgrenzen und Ausweispflicht
Der Einlass und das Verhalten in unseren Räumlichkeiten richten sich nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie folgenden Regeln, die für alle Gäste verbindlich sind. Zur Alterskontrolle ist beim Einlass ein gültiger Ausweis vorzuzeigen.
Jugendschutz (unter 18 Jahren)
Gästen unter 16 Jahren ist der Einlass nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet. Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren dürfen sich ohne Begleitung bis 24:00 Uhr im Lokal aufhalten, danach ist eine volljährige Begleitperson erforderlich. Mit einem schriftlichen Erziehungsbeauftragungsformular und einer volljährigen Begleitperson ist der Aufenthalt nach 24:00 Uhr möglich
Sicherheit und Verhalten
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Das Mitführen von Waffen, Messern sowie anderen gefährlichen Gegenständen oder Drogen führt zum sofortigen Einlassverbot, entsprechende Gegenstände werden sichergestellt. Aggressives Verhalten, Belästigungen oder mutwillige Beschädigungen führen dazu, dass du die Veranstaltung sofort verlassen musst. Bei mutwilligen Beschädigungen behalten wir uns zudem die Geltendmachung von Schadensersatz vor.
Allgemeine Regeln
In allen geschlossenen Räumlichkeiten gilt ein striktes Rauchverbot. Das Mitbringen von Speisen, Getränken oder Tieren ist nicht gestattet. Hinsichtlich Alkoholkonsum gelten die gesetzlichen Vorgaben: Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Konsum von Spirituosen und branntweinhaltigen Getränken untersagt, Jugendlichen ab 16 Jahren sind Bier und Wein erlaubt.
Folgen bei Verstößen
Bei Nichtbeachtung dieser Hausordnung können Gäste des Lokals verwiesen werden. In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns vor, ein dauerhaftes Hausverbot auszusprechen.